I.
Das 1988 nichtehelich geborene Mädchen ist die Tochter der Beteiligten zu 1. Letztere ist seit 17.5.1991 verheiratet und von Berlin nach München gezogen, wo sie mit ihrem Ehemann, dem Mädchen sowie dessen zwei jüngeren Geschwistern in einer Familiengemeinschaft zusammenlebt. Zum Vater des Mädchens bestehen keine persönlichen Beziehungen.
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