I. Der am Juli 1959 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am November 1964 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 13. März 1989 die Ehe geschlossen, aus der zwei noch minderjährige Kinder hervorgegangen sind. Auf den der Ehefrau am 18. November 1999 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes hat das Familiengericht - nach Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich - die Ehe der Parteien vorab geschieden (rechtskräftig seit 24. Januar 2001).
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