AG Blomberg, vom 06.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 160/05
Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht
OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2006 - Aktenzeichen 6 UF 190/05
DRsp Nr. 2007/1784
Keine Beschwerdebefugnis des Kindesvaters ohne elterliches Sorgerecht
Dem Vater eines unehelichen Kindes, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, fehlt die Beschwerdebefugnis, gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts zu Maßnahmen nach § 1666BGB vorzugehen. Das gilt auch, wenn der Vater zwischenzeitlich zum Aufenthaltsbestimmungspfleger für sein Kind bestellt war.