OLG Naumburg - Beschluss vom 26.07.2002
8 UF 144/02
Normen:
GKG § 8 Abs. 1 ; BGB § 1361 b ; ZPO § 139 § 621e ; HausratsVO § 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 2003, 234
Vorinstanzen:
AG Schönebeck, vom 05.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 18/01

Keine Unzulässigkeit des Verfahrens bei Beantragung der Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens wird wenn während des Verfahrens die Rechtskraft des Scheidungsurteils eintritt

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.07.2002 - Aktenzeichen 8 UF 144/02

DRsp Nr. 2003/1184

Keine Unzulässigkeit des Verfahrens bei Beantragung der Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens wird wenn während des Verfahrens die Rechtskraft des Scheidungsurteils eintritt

»1. Wird die Wohnungszuweisung während des Getrennlebens beantragt und tritt während des Verfahrens die Rechtskraft des Scheidungsurteils ein, ändert sich zwar die Rechtsgrundlage, jedoch wird das Verfahren nicht unzulässig. 2. Aufgrund der geänderten Voraussetzungen ist - ggf. nach rechtlichem Hinweis - auf der neuen Rechtsgrundlage das Verfahren weiterzuführen.«

Normenkette:

GKG § 8 Abs. 1 ; BGB § 1361 b ; ZPO § 139 § 621e ; HausratsVO § 2 ;

Gründe:

I.