FG Düsseldorf - Urteil vom 06.05.2004
12 K 833/01 E
Normen:
EStG § 53 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1539

Kinderfreibetrag; Freistellung des Existenzminimums; Vergleichsberechnung; Berücksichtigungsfähige Kinder - Überprüfung der Freistellung des Existenzminimums für Kinder

FG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2004 - Aktenzeichen 12 K 833/01 E

DRsp Nr. 2004/12750

Kinderfreibetrag; Freistellung des Existenzminimums; Vergleichsberechnung; Berücksichtigungsfähige Kinder - Überprüfung der Freistellung des Existenzminimums für Kinder

Bei der Überprüfung der Freistellung des Existenzminimums für Kinder nach Maßgabe des § 53 EStG sind die Kinderfreibeträge und die aus der Umrechnung des Kindergelds resultierenden Freibeträge für alle berücksichtigungsfähigen Kinder des Steuerpflichtigen in die Vergleichsbetrachtung einzubeziehen. Der Vergleich des Entlastungsvolumens für einzelne Kinder mit dem freizustellenden Existenzminimum ist demgegenüber mit der Gesetzessystematik nicht vereinbar.

Normenkette:

EStG § 53 ;

Tatbestand: