FG München, vom 13.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3585/02
Kindergeld: Abzweigung bei vollstationärer Unterbringung; Zulassung der Revision
BFH, Beschluss vom 06.05.2004 - Aktenzeichen VIII B 312/03
DRsp Nr. 2004/9811
Kindergeld: Abzweigung bei vollstationärer Unterbringung; Zulassung der Revision
Die Rechtsfrage, ob eine Abzweigung des Kindergeldes zulässig ist, wenn das Kind vollstationär untergebracht ist und die Eltern nach § 91 Abs. 2BSHG einen Unterhaltsbeitrag von 26 Euro leisten, ist von grundsätzlicher Bedeutung.