Streitig ist die Gewährung von Kindergeld für die Tochter H im Zeitraum April 2000 bis März 2001.
Die Tochter der Klägerin, H, geboren am 7. Mai 1979, war im streitbefangenen Zeitraum als Studentin im Studiengang Technomathematik und Mathematik an der Technischen Universität Clausthal eingeschrieben. Ab dem Sommersemester 2000 arbeitete sie bis einschließlich Wintersemester 2001 in der studentischen Selbstverwaltung als Finanzreferentin und erhielt hierfür eine geringfügige Aufwandsentschädigung (mtl. ca. 630 DM). Nach Angaben der Universitätsverwaltung beträgt der Zeitaufwand für diese Tätigkeit i.d.R. ca. 10 Wochenstunden.
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