FG Münster - Urteil vom 16.11.2004
14 K 1288/01 Kg
Normen:
GG Art. 116 ; AuslG § 30 ; EStG § 62 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 716

Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer

FG Münster, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen 14 K 1288/01 Kg

DRsp Nr. 2005/3412

Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer

1. Kindergeldberechtigt sind nur Deutsche iSd Art. 116 GG. 2. Die Aufenthaltserlaubnis gem. § 30 AuslG berechtigt nicht zum Bezug von Kindergeld gem. § 62 Abs. 2 S. 1 EStG.

Normenkette:

GG Art. 116 ; AuslG § 30 ; EStG § 62 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids.

Der Ehemann der Klägerin reiste am 20.03.1989 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 02.08.1989 zogen die Klägerin und die gemeinsamen Kinder J, geb. am 18.03.1983, und A, geb. am 05.04.1984, nach. Dem Ehemann wurde der Registrierschein P 58/, der Klägerin und den Kindern der Registrierschein P 13/ ausgestellt. Dem Ehemann wurden am 25.04.1989, der Klägerin am 28.08.1989 deutsche Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass) ausgestellt. Die Töchter erhielten am 24.03.1992 Kinderausweise.