FG Köln vom 16.09.2004
10 K 411/02
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1848

Kindergeld: Berufspraktikum in den USA

FG Köln, vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 10 K 411/02

DRsp Nr. 2005/3136

Kindergeld: Berufspraktikum in den USA

Auch bei einem Berufspraktikum in den USA kann es sich um eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG handeln. Erforderlich ist allerdings, dass ein sachkundiger verantwortlicher Ausbilder zugegen ist. Er muss den Auszubildenden anleiten, belehren und ihn mit dem Ziel unterweisen, ihm die für den angestrebten Beruf notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a ;

Für die Praxis:

Im Streitfall lehnte das FG eine Berufsausbildung ab, da die Teilnahme an tätigkeitsbegleitenden Seminaren stärker im Vordergrund hätte stehen müssen und nicht nur im Verlauf der Tätigkeit von immerhin einem Jahr an nur zehn Tagen hätte stattfinden dürfen. Bei dieser Gestaltung erhalten Fragen der Berufsausbildung gegenüber der reinen Arbeitsleistung eine nur untergeordnete Bedeutung.

Fundstellen
EFG 2004, 1848