FG Niedersachsen - Urteil vom 04.06.2002
6 K 525/98 Ki
Normen:
EGBGB Art. 13 Abs. 1 ; EStG § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 219
EFG 2003, 174

Kindergeld; Ehe; Gleichgeschlechtliche Lebenspartner; Niederländisches Recht - Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen

FG Niedersachsen, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 6 K 525/98 Ki

DRsp Nr. 2003/681

Kindergeld; Ehe; Gleichgeschlechtliche Lebenspartner; Niederländisches Recht - Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen

1. Die Kinder einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin der Steuerpflichtigen sind keine Kinder ihres Ehegatten im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. 2. Eine analoge Anwendung des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf derartige Fälle kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

EGBGB Art. 13 Abs. 1 ; EStG § 68 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Klägerin für die Kinder ihrer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin ein Kindergeld-Aufstockungsbetrag zusteht.