Die Beteiligten streiten über die Festsetzung von Kindergeld.
Die Klägerin, eine bosnische Staatsangehörige, macht insgesamt einen Anspruch auf Kindergeld für die Zeit seit Oktober 1992 geltend. Im vorliegenden Verfahren ist noch die Festsetzung und Zahlung von Kindergeld für den Zeitraum Januar 1996 bis Juni 1997 streitig.
Erstmals hatte die Klägerin am 23.03.1993 die Festsetzung von Kindergeld beantragt (Bl. 1 Kindergeldakte). Dieser Antrag wurde durch Bescheid vom 01.11.1993 abgewiesen, weil der Klägerin der ausländerrechtliche Status fehlte, der nach der damals vertretenen Rechtsansicht gefordert wurde. Der Bescheid, für dessen Inhalt im Einzelnen auf Blatt 27 der Kindergeldakte Bezug genommen wird, wurde bestandskräftig.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|