BFH - Urteil vom 15.06.2004
VIII R 93/03
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 153
Steuertelex 2005, 201
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 30.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 796/03

Kindergeld: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen

BFH, Urteil vom 15.06.2004 - Aktenzeichen VIII R 93/03

DRsp Nr. 2004/17962

Kindergeld: Verwirkung von Rückforderungsansprüchen

1. Die Weiterzahlung des Kindergeldes allein reicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes nicht aus.2. Die Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs wegen überzahlten Kindergeldes setzt besondere Umstände voraus, die die Geltendmachung des Anspruchs als illoyale Rechtsausübung (Zeitmoment und Umstandsmoment) erscheinen lassen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 S. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist der Stiefvater der 1975 geborenen A. A befand sich während des gesamten Streitjahres 1999 in einer Ausbildung (Studium). Neben dem Studium ging A einer nichtselbständigen Tätigkeit nach.