AG Leverkusen, vom 25.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 32 FH 3/00
Kindergeldabzug bei Titulierung
OLG Köln, Beschluß vom 03.04.2001 - Aktenzeichen 25 UF 34/01
DRsp Nr. 2001/11640
Kindergeldabzug bei Titulierung
Es reicht aus, wenn im Rahmen der Titulierung des Kindesunterhalts das abzuziehende gesetzliche Kindergeld unbeziffert mit der Formulierung abzüglich "1/2 des jeweils gültigen Kindergeldsatzes" ausgewiesen wird.
Die gemäß §§ 11 Abs. 1RPflG, 652 ZPO an sich statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist nicht begründet.
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