OLG Köln - Beschluß vom 03.04.2001
25 UF 34/01
Normen:
ZPO § 649 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 33
OLGReport-Köln 2002, 31
Vorinstanzen:
AG Leverkusen, vom 25.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 32 FH 3/00

Kindergeldabzug bei Titulierung

OLG Köln, Beschluß vom 03.04.2001 - Aktenzeichen 25 UF 34/01

DRsp Nr. 2001/11640

Kindergeldabzug bei Titulierung

Es reicht aus, wenn im Rahmen der Titulierung des Kindesunterhalts das abzuziehende gesetzliche Kindergeld unbeziffert mit der Formulierung abzüglich "1/2 des jeweils gültigen Kindergeldsatzes" ausgewiesen wird.

Normenkette:

ZPO § 649 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 652 ZPO an sich statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist nicht begründet.