Das als Erinnerung bezeichnete Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde gemäß §§
Die sofortige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Die vom Amtsgericht vorgenommene Kindergeldanrechnung ist geringfügig abzuändern. Soweit der Antragsteller mit dem Rechtsmittel erstmals eine Unterhaltsfestsetzung auch für die 3. Altersstufe verlangt, handelt es sich um eine im Beschwerdeverfahren unzulässige Antragserweiterung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|