FG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.07.2004
13 K 7/03
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 32 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1700

Kindergeldanspruch für zu 60 % behinderten, an Schizophrenie leidenden Sohn trotz Bezugs von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe; Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen 13 K 7/03

DRsp Nr. 2004/15700

Kindergeldanspruch für zu 60 % behinderten, an Schizophrenie leidenden Sohn trotz Bezugs von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe; Kindergeld

Ein volljähriges, an einer chronischen paranoiden Schizophrenie leidendes Kind mit einem Grad der Behinderung von 60 v.H. kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände auch dann i. S. von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG wegen seiner seelischen Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten, wenn es sich im Streitjahr noch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt und Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe bezogen hat (im Streitfall: Erfordernis der Betreuung und wiederholter stationärer psychiatrischer Behandlungen; laut neurologisch-psychiatrischem Gutachten chronische paranoid-halluzinatorische Psychose mit schwerem Persönlichkeitswandel bei schwerster Kontaktstörung, sozialer Isolation, Verwahrlosungstendenzen, Unterernährung und realitätsfernem, von Angst und vermeintlicher Bedrohung bestimmten Verhalten).

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 § 32 Abs. 4 S. 2 ;

Tatbestand: