Streitig ist, ob noch rückwirkend Kindergeld für den Sohn A für den Zeitraum Januar 2001 bis Oktober 2002 festgesetzt werden kann oder die Bestandskraft eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid des Beklagten diesem entgegensteht.
Die Klägerin ist u.a. die Mutter des Kindes A, geb. 1978. Dieses Kind war seit dem Wintersemester 2000/2001 Student und erhielt Ausbildungsförderung nach dem
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|