Kinderschutzklausel; Vereitelung des Umgangsrechts
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.01.2002 - Aktenzeichen 2 UF 62/01
DRsp Nr. 2003/16344
Kinderschutzklausel; Vereitelung des Umgangsrechts
Die Anwendung der Härteklausel des § 1568 Abs. 1 Alt. 1 BGB (Ausschluss der Scheidung einer Ehe trotz ihres Scheiterns, und zwar im Interesse der minderjährigen Kinder) ist auf außergewöhnliche Fallge- staltungen beschränkt. Insoweit reicht es nicht aus, dass der die Scheidung begehrende Ehegatte das Um- gangsrecht des anderen - der Scheidung widersprechenden - Ehegatten bewusst vereitelt bzw. hintertreibt.