SchlHOLG - Beschluss vom 15.01.2001
15 UF 246/00
Normen:
KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2001, 289

Kinderunterhaltsgesetz - dynamisierter Unterhalt - Umstellung bisheriger Unterhaltstitel

SchlHOLG, Beschluss vom 15.01.2001 - Aktenzeichen 15 UF 246/00

DRsp Nr. 2001/9657

Kinderunterhaltsgesetz - dynamisierter Unterhalt - Umstellung bisheriger Unterhaltstitel

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein bisheriger Unterhaltstitel auf dynamisierten Unterhalt nach Artikel 5 § 3 KindUG umgestellt werden kann.

Normenkette:

KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Antragsteller hat beantragt, gemäß Art. 5 § 3 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder (Kindesunterhaltsgesetz-KindUG) den Vollstreckungstitel dahin abzuändern, dass ab 01.08.1999 107 % des Regelbetrages nach der jeweils geltenden Regelbetrag-Verordnung der jeweiligen Altersstufe monatlich abzüglich des anteiligen Kindergeldes in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen sind.