I.
Die am 18.2.1987 geborene Antragstellerin ist das zweite Kind des Antragstellers aus dessen Beziehung mit der Mutter der Antragstellerin.
Mit Versäumnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidenheim vom 12.9.1996 ist der Antragsgegner u.a. verurteilt worden, an die Antragstellerin einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 324,-- DM zu bezahlen.
Mit einem am 28.12.2000 beim Amtsgericht Nürnberg eingegangenen Antrag vom 27.12.2000 hat das Kreisjugendamt beim Landratsamt Neu-Ulm als Beistand für die Antragstellerin beantragt, den Titel vom 12.9.1996 für die Zeit ab 1.1.2001 nach Artikel
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|