Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.759,96 Euro festgesetzt.
Der Beklagte verfolgt im Zulassungsverfahren seinen Klageabweisungsantrag weiter.
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