Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts, mit dem seine Erinnerung gegen den Ansatz der Kosten des Verfahrenspflegers in Höhe von 1.452,30 DM, die u.a. Gegenstand der Kostenrechnung des Amtsgerichts vom 2.02.2001 sind, zurückgewiesen wurde.
I. Der Beschwerdeführer ist der Vater des am 5.3.1996 nichtehelich geborenen Kindes C. L., mit dessen Mutter - der Beschwerdegegnerin - er von der Geburt des Kindes bis zur Trennung am 1.11.1999 zusammengelebt hat. Die Beschwerdegegnerin hat die elterliche Alleinsorge für C.. Der Beschwerdeführer erstrebt ein geordnetes Umgangsrecht und hat mit diesem Ziel das vorliegende Umgangsverfahren eingeleitet.
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