1. Der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 24. September 2008 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen zu 35% die Klägerin und zu 65% der Beklagte.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
3. Der Beschwerdewert beträgt bis zu 500 €.
I.
Die um Kindesunterhalt streitenden Parteien haben in der mündlichen Verhandlung vom 24. September 2008 einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen und insoweit zur Hauptsache in Ziff. 1. des Vergleichs vollständiges Einvernehmen erzielt. Hinsichtlich der Kostenregelung lautet es in Ziff. 2 des Vergleichs sodann:
2. Über die Kosten des Rechtsstreits mag das Gericht eine Entscheidung treffen.
Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 24. September 2008 folgende Kostenentscheidung getroffen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|