Auf die Beschwerde vom 11.11.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg v.d. Höhe vom 14.10.2020 im 2. Absatz wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Von den Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beteiligte zu 3. und der Beteiligte zu 4. als Gesamtschuldner 50%, die Beteiligte zu 5. 25% und die Beteiligten zu 6. und zu 7. jeweils 12,5%. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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