Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 06.02.2013 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 2.500,00 Euro festgesetzt.
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