Die gegen den am 26. Oktober 2010 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jever vom 21. Oktober 2010 gerichtete Beschwerde des Antragstellers wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 1.500,00 Euro
I. Der Antragsteller war durch Urteil des Amtsgerichts Jever vom 22. April 2009 - 3 F 567/08 UK zur Zahlung monatlichen Kindesunterhalts an die Antragsgegner in Höhe von 343,00 Euro bzw. 379,00 Euro rückwirkend ab Mai 2008 verurteilt worden.
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