I. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
II. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Im Übrigen hat der Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf bis zu 900,00 € festgesetzt.
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