I.
Das Familiengericht hat die Ehe der Parteien geschieden und gleichzeitig den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen diese ihr am 05.10.2007 zugestellte Entscheidung hat die Beteiligte Ziffer 2. am 24.10.2007 Beschwerde eingelegt und gerügt, das Verfahren hätte gemäße § 2 VAÜG ausgesetzt werden müssen.
II.
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