OLG Koblenz - Beschluss vom 17.11.2004
14 W 748/04
Normen:
BRAGO § 6 ; ZPO § 91 Abs. 1 § 100 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 737

Kostenerstattung bei Streitgenossenschaft

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - Aktenzeichen 14 W 748/04

DRsp Nr. 2005/13957

Kostenerstattung bei Streitgenossenschaft

»Haben Streitgenossen denselben Rechtsanwalt, so steht einem intern nicht zahlungspflichtigen Beklagten kein Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozessgegner zu.«

Normenkette:

BRAGO § 6 ; ZPO § 91 Abs. 1 § 100 ;

Gründe:

Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses dergestalt, dass die Belastung des Klägers mit dem zugunsten des Beklagten zu 2) festgesetzten Erstattungsbetrag aufgehoben wird.