Die vom Kläger eingelegte sofortige Beschwerde gegen Ziff. 2 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 30,04.1999 - 20 F 131/99 -, mit dem dar Antrag des Klägers, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzulegen, zurückgewiesen wird, Ist nicht statthaft.
Nach §§
Beide Voraussetzungen liegen nicht vor.
Zunächst handelt es sich bei dem gestellten Antrag auf Kastenerstattung um einen Sach- und nicht um einen Verfahrensantrag, so daß §
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