OLG München - Beschluss vom 07.07.2006
33 Wx 146/05
Normen:
FGG § 13a Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 245/05
AG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen XIV L 81/05

Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahrens

OLG München, Beschluss vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 33 Wx 146/05

DRsp Nr. 2006/20287

Kostenlast der Staatskasse bei Erledigung eines öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahrens

»Erledigt sich die Hauptsache eines öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverfahrens und wird auf Antrag die Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung und der sie bestätigenden Beschwerdeentscheidung wegen einer verspäteten erstinstanzlichen Anhörung des Betroffenen festgestellt, können dessen notwendige Auslagen in entsprechender Anwendung des § 13 a Abs. 2 Satz 1 FGG der Staatskasse auferlegt werden.«

Normenkette:

FGG § 13a Abs. 2 Satz 1 ;

Gründe:

I.