KG - Beschluss vom 17.01.2006
1 W 483/05
Normen:
BGB § 1854 § 1857a § 1897 § 1908i ; FGG § 12 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 889
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 28.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 87 T 228/05
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 51 XVII S 2579

Kriterien für Auswahl eines Betreuers gemäß § 1897 BGB - Auswahlermessen; fehlende Eignung wegen früherer strafrechtlicher Verurteilung?

KG, Beschluss vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 1 W 483/05

DRsp Nr. 2006/2773

Kriterien für Auswahl eines Betreuers gemäß § 1897 BGB - Auswahlermessen; fehlende Eignung wegen früherer strafrechtlicher Verurteilung?

»Bei der Auswahl des Betreuers ist eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte vorzunehmen. Kommt die Tochter eines Betroffenen, die sich bislang bereits um dessen Belange gekümmert hat, als Betreuerin in Frage, steht ihrer Bestellung die nicht lange zurückliegende Verurteilung wegen Aussagedelikten nicht grundsätzlich entgegen. Maßgeblich für eine aus einer rechtskräftigen Verurteilung zu schließende Ungeeignetheit als Betreuerin können nur die zugrunde liegenden Tatvorwürfe sein, soweit sie Rückschlüsse auf die Eignung für die konkret zu übertragenden Aufgabenbereiche zulassen.«

Normenkette:

BGB § 1854 § 1857a § 1897 § 1908i ; FGG § 12 ;

Entscheidungsgründe:

I. Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist zulässig, §§ 29 Abs. 1 S. 2, 27 Abs. 1 FGG.