LG Aachen - Beschluß vom 12.06.1997 (3 T 142/97) - DRsp Nr. 1998/16816
LG Aachen, Beschluß vom 12.06.1997 - Aktenzeichen 3 T 142/97
DRsp Nr. 1998/16816
In einem Verfahren auf Auswechslung eines Betreuers auf Antrag des psychisch kranken Betreuten ist diesem ein Rechtsanwalt im Prozeßkostenhilfeverfahren beizuordnen, wenn ihm eine persönliche schriftliche oder mündliche Antragstellung krankheitsbedingt nicht möglich ist.