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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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2000
Sonstige
Sonstige
LG
LG Koblenz
LG Koblenz - Beschluß vom 05.05.2000
2 T 131/00
Normen:
BGB
§
1836
, § 1836b;
FGG
§
56g
, §
67
Abs.
3
;
BVormVG
§
1
Abs.
1
;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1310
LG Koblenz - Beschluß vom 05.05.2000 (2 T 131/00) - DRsp Nr. 2001/10011
LG Koblenz,
Beschluß
vom 05.05.2000
- Aktenzeichen 2 T 131/00
DRsp Nr. 2001/10011
»Die ab 1.1.1999 geltenden Bestimmungen des
BVormVG
sind auf die Vermögensbetreuung nicht mittelloser Betroffener nicht anwendbar.«
Normenkette:
BGB
§
1836
, § 1836b;
FGG
§
56g
, §
67
Abs.
3
;
BVormVG
§
1
Abs.
1
;
Hinweise:
ebenso BGH, 31.8.2000, Az. XII ZB 217/99, NJW 2000,
3709
Fundstellen
FamRZ 2000, 1310
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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