LG Köln - Beschluß vom 13.03.1992
1 T 68/92
Normen:
FGG § 70 Abs. 5 ;
Fundstellen:
MDR 1992, 584

LG Köln - Beschluß vom 13.03.1992 (1 T 68/92) - DRsp Nr. 1995/6784

LG Köln, Beschluß vom 13.03.1992 - Aktenzeichen 1 T 68/92

DRsp Nr. 1995/6784

In den Fällen, in denen die örtliche Ordnungsbehörde eine sofortige öffentlich-rechtliche Unterbringung im Wege einer einstweiligen Maßnahme vornimmt, ist jeweils das Gericht für die Anordnung der Unterbringung zuständig, in dessen Bezirk die Einrichtung liegt, in welcher der Betroffene sich befindet.

Normenkette:

FGG § 70 Abs. 5 ;
Fundstellen
MDR 1992, 584