LG Köln - Beschluß vom 19.03.1992 (1 T 80/92) - DRsp Nr. 1995/2625
LG Köln, Beschluß vom 19.03.1992 - Aktenzeichen 1 T 80/92
DRsp Nr. 1995/2625
Bestellt das Gericht dem Betroffenen keinen Pfleger für das Verfahren, so ist dies gemäß § 70b Abs. 2FGG in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme getroffen wird, nachvollziehbar und auf den Einzelfall zugeschnitten zu begründen.