LG München I - Beschluß vom 18.05.1998 (13 T 7125/98) - DRsp Nr. 1999/1451
LG München I, Beschluß vom 18.05.1998 - Aktenzeichen 13 T 7125/98
DRsp Nr. 1999/1451
Ein isoliertes Beschwerderecht gegen die in einer Betreuungsanordnung angeordnete Überprüfungsfrist mit dem Ziel der Verlängerung dieser Frist steht weder dem Betreuten noch dem Betreuer zu.