LG Saarbrücken - Beschluß vom 04.02.1998 (5 T 75/98) - DRsp Nr. 1998/16859
LG Saarbrücken, Beschluß vom 04.02.1998 - Aktenzeichen 5 T 75/98
DRsp Nr. 1998/16859
Wird eine Betreuung mit den Aufgabenbereichen Sorge für die Gesundheit des Betroffenen, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten angeordnet, ist im Hinblick auf den Umfang der Aufgabenkreise der Betreuung die Bestellung eines Verfahrenspflegers nach § 67 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2FGG zwingend.