OLG Hamm - Beschluss vom 15.02.2001
15 W 253/00
Normen:
PStG § 21 ; BGB § 1626 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2001, 195
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 156/00
AG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 3 III 136/99

Männlicher Vorname - Tjorven

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2001 - Aktenzeichen 15 W 253/00

DRsp Nr. 2001/7371

Männlicher Vorname - "Tjorven"

»"Tjorven" kann als männlicher Vorname nur erteilt werden, wenn ein zweiter - eindeutig männlicher - Vorname hinzugefügt wird.«

Normenkette:

PStG § 21 ; BGB § 1626 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1) sind die Eltern eines am 16. September 1999 geborenen Sohnes. In der an das Standesamt Bielefeld Mitte gerichteten Geburtsanzeige vom 17. September 1999 wurde das Geschlecht des Kindes mit "männlich" und der Vorname des Kindes mit "Tjorven" angegeben. Dieser Vorname wurde im Geburtseintrag Nr. 3589/1999 des Standesamtes Bielefeld vom 20. September 1999 eingetragen; abweichend von der Geburtsanzeige wurde jedoch vermerkt, dass es sich bei dem Kind um ein Mädchen handele.