Mandatssituation 17.2: Steuerklassenwechsel im Fall dauernder Trennung

Autor: Christ

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Das kinderlose Ehepaar Schulte ist zerstritten. Herr Schulte beschließt am 05.04.2023, sich endgültig von seiner Frau zu trennen, und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Herr Schulte ist angestellt tätig, Frau Schulte ist selbständige Buchhändlerin. Da nicht auszuschließen war, dass Herr Schulte arbeitslos wird, hatten die Eheleute Ende Februar 2023 beantragt, dass Herr Schulte in Lohnsteuerklasse III und Frau Schulte in Steuerklasse V eingestuft wird; zuvor waren beide in Steuerklasse IV eingestuft. Das Finanzamt war dem Antrag gefolgt und hat die Eheleute ab März 2023 in die Steuerklassen III und V eingestuft.

Aufgrund der dauernden Trennung ist Frau Schulte nun nicht mehr damit einverstanden, dass ihr Mann weiterhin in die günstige Steuerklasse III eingestuft ist, und will das ändern lassen.

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Sie benötigen folgende Informationen:

Wohnsitzfinanzamt

Persönliche Daten beider Eheleute, insbesondere die Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs)

Zeitpunkt der dauernden Trennung

Aktueller Ausdruck ELStAM beider Eheleute

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Seit 01.01.2018 ist einer der Eheleute allein berechtigt, den Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV zu beantragen (siehe dazu Mandatssituation 17.1).

Kriterium "dauernde Trennung"