Mandatssituation 4.1: Grundfall Kindesunterhalt Mandatssituation 4.2: Auskunft Mandatssituation 4.3: Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt Mandatssituation 4.4: Mehrbedarf beim Kindesunterhalt Mandatssituation 4.5: Kindesunterhalt beim Wechselmodell Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes Mandatssituation 4.7: Trennungsunterhalt (mit Wohnwert) Mandatssituation 4.7a: Trennungsunterhalt (Naturalunterhalt) Mandatssituation 4.8: Nachehelicher Unterhalt Mandatssituation 4.9: Dreiteilung beim Ehegattenunterhalt Mandatssituation 4.10: Unterhalt der nicht verheirateten Mutter Mandatssituation 4.11: Gutverdienender Single: "Mutti wird allmählich gebrechlich" - Die vorsorgende Beratung hinsichtlich Elternunterhalt Mandatssituation 4.12: Familienvater: "Das Sozialamt will Elternunterhalt" - Berechnung von Elternunterhalt unter Berücksichtigung mehrerer Unterhaltsberechtigter Mandatssituation 4.13: Trotz Gutverdiener-Ehemann und Vermögen: keine Elternunterhaltspflicht Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens Mandatssituation 4.15: Mehrere erwachsene Kinder: "Ich sehe nicht ein, für die anderen mitzubezahlen" - Die Geschwisterhaftung beim Elternunterhalt Mandatssituation 4.16: Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte Mandatssituation 4.17: Vorweg geerbt: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" - Rückforderung von Schenkung wegen Verarmung Mandatssituation 4.18: Anruf aus dem Altenheim: "Mein Geld geht zur Neige, bitte verklagen Sie meinen Sohn" - Elternunterhaltsforderung aus Sicht des Berechtigten

Mandatssituation 4.14: Kein Elternunterhalt trotz hohen Vermögens

Autor: Mainz-Kwasniok

Sachverhalt Checkliste Lösung

Die Eheleute Sebastian und Anne Beckmann waren Geschäftsleute, nun sind sie mit Mitte 50 schon Privatiers. Ihre gut gehende Firma hatten sie gegen eine Einmalzahlung verkauft, sie wohnen mietfrei in ihrer Villa. Sie leben von Entnahmen aus ihrem Millionenvermögen. Frau Beckmanns Mutter kommt ins Heim. Anne Beckmann ist das einzige Kind. Muss sie Elternunterhalt zahlen?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Wie hoch sind die steuerlichen Einkünfte der Anne Beckmann?

Sachverhalt Checkliste Lösung

Nach altem Recht (bis 2019 einschließlich) wäre geprüft worden, ob das Vermögen eine angemessene Altersversorgung ist.

So wie der Fall gebildet ist, hätte sich ergeben, dass das Vermögen höher ist als der Lebensstandard mal Lebenserwartung. Deshalb wäre Anne Beckmann zu Elternunterhalt herangezogen worden.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 (BGBl I, 2135) aber führt dazu, dass Anne Beckmann trotz ausreichender eigener Rücklagen deshalb keinen Elternunterhalt schuldet, weil ihre steuerlichen Einkünfte unter 100.000 € liegen. Es wird daher nicht einmal zu einer Auskunftspflicht gegenüber dem Sozialhilfeträger über die Höhe ihres Vermögens kommen (siehe Kapitel 4.A.5.1).