OLG Köln - Beschluss vom 26.04.2004
14 WF 82/04
Normen:
BGB § 1599 § 1600 ; ZPO §§ 114 ff. ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 43
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 26.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 21 F 199/03

Mangelnde Erfolgsaussicht der Vaterschaftsanfechtungsklage bei bloßer Bezugnahme auf Äußerungen der Kindesmutter

OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2004 - Aktenzeichen 14 WF 82/04

DRsp Nr. 2004/13824

Mangelnde Erfolgsaussicht der Vaterschaftsanfechtungsklage bei bloßer Bezugnahme auf Äußerungen der Kindesmutter

1. Zur Schlüssigkeit einer Vaterschaftsanfechtungsklage des aufgrund Anerkenntnisses als Vater geltenden Mannes reicht der Vortrag nicht aus, die Kindesmutter habe ihm gegenüber anlässlich eines Gesprächs, das geraume Zeit nach dem Anerkenntnis geführt worden sei, erklärt, dass er nicht der Vater des Kindes sei.2. Prozesskostenhilfe ist mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung dann zu verweigern, wenn die Behauptung, die Kindesmutter habe nach dem Anerkenntnis erklärt, der Antragsteller sei nicht der Vater, sie habe auch anderweitigen Geschlechtsverkehr gehabt, allein durch die Parteivernehmung der Kindesmutter unter Beweis gestellt wird und das beklagte Kind in seiner Stellungnahme zum Prozesskostenhilfeantrag der Gegenseite die diesbezügliche Behauptung bestritten hat.

Normenkette:

BGB § 1599 § 1600 ; ZPO §§ 114 ff. ;

Gründe: