I.
Die Eltern der im Rubrum genannten Kinder haben am 24.03.1984 in Kairo, Ägypten, die Ehe geschlossen (Auszug aus dem Familienbuch I, 47). Sie leben seit Anfang Dezember 2000 getrennt. Die Antragstellerin ist aus der gemeinsamen Wohnung mittlerweile ausgezogen.
Der Vater besitzt die deutsche und ägyptische Staatsangehörigkeit, die Mutter die italienische und ägyptische Staatsangehörigkeit, die drei Kinder haben die deutsche und ägyptische Staatsangehörigkeit. Alle Familienangehörige sind muslimischen Glaubens. Sie leben seit 1998 in Deutschland.
Am 17.01.2001 wurde die Ehe aufgrund gemeinsamer Erklärung der Parteien vor dem ägyptischen Konsulat in Frankfurt nach ägyptischem Recht geschieden (I, 141, 143). Der Vater hat wohl die Ehescheidung am 13.02.2001 nach ägyptischem Recht wieder rückgängig gemacht.
Beide Elternteile haben befürchtet, dass der jeweils andere die Kinder ins Ausland, insbesondere nach Ägypten, bringen würde und nicht mehr herausgebe.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|