Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen und des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 26. Oktober 2011 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Betroffenen und des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 31. August 2011 aufgehoben.
Das Beschwerde- und das Rechtsbeschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei (§
Beschwerdewert: 3.000 €
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