Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. Oktober 2017 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen.
A.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Sie streiten um Trennungsunterhalt.
In einem einstweiligen Anordnungsverfahrens zum Geschäftszeichen
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