AG Weinheim, vom 01.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 53/04
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei zweifelhafter Erfolgsaussicht der Zwangsvollstreckung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.11.2004 - Aktenzeichen 16 WF 156/04
DRsp Nr. 2006/10398
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei zweifelhafter Erfolgsaussicht der Zwangsvollstreckung
»Eine Klage auf Zahlung laufenden Unterhaltes ist nicht schon deshalb mutwillig, weil der Unterhaltsschuldner seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt und die Möglichkeit einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung zweifelhaft ist.«