Die am 28.8.1936 geborene Beklagte und der am 12.4.1934 geborene Kläger haben 1961 die Ehe geschlossen und seit 1983 getrennt gelebt. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - K. vom 31.3.1988 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe sind zwei zwischenzeitlich volljährige Kinder hervorgegangen.
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