OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.07.2001
6 WF 92/01
Normen:
ZPO § 114 ;
Vorinstanzen:
AG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 05/01

Nichtgeltendmachung einer Scheidungsfolgensache im Verbund

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.07.2001 - Aktenzeichen 6 WF 92/01

DRsp Nr. 2002/10768

Nichtgeltendmachung einer Scheidungsfolgensache im Verbund

Es ist nicht mutwillig, eine Scheidungsfolgensache nicht im Verbund geltend zu machen (von seltenen Ausnahmen abgesehen).

Normenkette:

ZPO § 114 ;

Gründe:

Die Beschwerde der Antragstellerin ist gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässig und hat auch - vorläufig - Erfolg.