OVG Saarland - Beschluss vom 24.01.2011
2 A 82/10
Normen:
AufenthG § 53 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; GG Art. 6; StPO § 153a; VwGO § 65; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a; VwGO § 173; ZPO § 251 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarlouis, vom 27.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 262/09

Notwendige Beiladung des deutschen Ehegatten eines ausgewiesenen Ausländers in einem von diesem insoweit eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahrens; Rechtfertigung eines Zulassungsbegehrens des unterlegenen Verfahrensbeteiligten durch eine in erster Instanz rechtsfehlerhaft unterbliebenen Beiladung eines rechtlich betroffenen Dritten; Erfüllen des wesentlichen Zwecks einer Beiladung zur Ermöglichung einer einheitlichen Sachentscheidung gegenüber allen an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligten Personen durch ein Berufungszulassungsverfahren; Entscheidung über das Zulassungsbegehren als Beeinträchtigung rechtlicher Interessen nicht am Verfahren bisher beteiligter Dritter; Ermittlung der Zuordnung eines in der Form einer Berufungsbegründung gehaltenen Sachvortrags zu einem Zulassungstatbestand i.S.v. § 124 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts in Zulassungsverfahren; Vereinbarkeit einer Ruhensanordnung von Amts wegen ohne dahingehende übereinstimmende Anträge der Beteiligten mit dem eindeutigen Wortlaut des § 251 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) (§ 173 VwGO); Rechtmäßigkeit einer auf den § 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gestützten Ermessensausweisung eines vielfach vorbestraften Ausländers; Gerichtliche Sachaufklärungspflicht durch Stellen eines rechtskundig vertretenen Beteiligten von Beweisanträgen zu einem bestimmten Thema; Ersetzung nicht gestellter Beweisanträge durch eine Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren

OVG Saarland, Beschluss vom 24.01.2011 - Aktenzeichen 2 A 82/10

DRsp Nr. 2011/2921