OVG Saarland - Beschluss vom 22.08.2011 (2 B 318/11)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Juli 2011 - 10 L 485/11 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der [...]