OLG Köln, Beschluß vom 16.04.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 44/99
DRsp Nr. 1999/6241
Notwendigkeit der Betreuerbestellung
»Auch bei unheilbar psychisch Kranken kommt eine vorsorgliche Beteuerbestellung "auf Vorrat" für denFall, daß sie in kritischen Situationen nicht mehr handlungsfähig sein sollten, nicht in Betracht, wenn ein aktuelles Betreuungsbedürfnis derzeit nicht besteht und der Gefahreneintritt (unbeherrschbare kritische Situation) ungewiß ist.«